1. Auch bei Pauschalreisen, die in Form des „Dynamic Packaging“ angeboten werden, verstößt eine Anzahlungspflicht von 40% des Reisepreises in den AGB des Reiseveranstalters gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 320 BGB.
2. Eine Regelung in den AGB des Reiseveranstalters, nach der der Restbetrag bereits 45 Tage vor Reiseantritt fällig wird, verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 3210 BGB.
2. Eine Regelung in den AGB des Reiseveranstalters, nach der der Restbetrag bereits 45 Tage vor Reiseantritt fällig wird, verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 3210 BGB.
OLG Dresden, 21.06.2012 - Az: 8 U 1900/11
Nachfolgend: BGH, 09.12.2014 - Az: X ZR 85/12
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