Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.823 Anfragen
Treibstoffzuschlag bei Kreuzfahrt - Nur mit Begründung!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Es ist zwar grundsätzlich zulässig, dass eine Kreuzfahrtreederei einen Treibstoffzuschlag erhebt. Es ist jedoch erforderlich, dass dieser Zuschlag begründet wird. Ohne Begründung muss der Zuschlag vom Reisenden nicht bezahlt werden. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Reisender eine Kreuzfahrt für 6.280 EUR gebucht und erhielt dann mit der Reservierungsbestätigung "wegen der derzeitigen Preissteigerungen des Treibstoffs" einen Treibstoffzuschlag i.H.v. 273 EUR. Diesem widersprach der Reisende. Das Gericht war der Ansicht, dass keine Angaben dazu gemacht wurden, aufgrund welcher Umstände der Aufpreis ermittelt wurde. Insbesondere gab es keine Angaben "zur Ölpreisentwicklung, zu den transportabhängigen Mehrkosten und zur Bemessung des Anteils, welcher auf die Reisenden umgelegt worden ist". Es war daher nicht möglich, festzustellen, ob der Treibstoffzuschlag "dem Grunde nach gerechtfertigt ist". Der bereits gezahlte Aufpreis musste daher nebst Zinsen erstattet werden.
AG Rostock, 10.09.2009 - Az: 41 C 294/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!