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100% Stornokosten sind unzulässig

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist unzulässig, eine Klausel im Anmeldeformular zu verwenden, die vorsieht, dass im Falle einer Stornierung Gebühren in Höhe von 100% des Reisepreises anfallen. Eine solche Stornogebühr verstößt gegen die Vorschrift des § 307 II Nr. 1 BGB, da dies eine Abweichung von dem wesentlichen Grundgedanken des § 651 i BGB bedeutet. Der Buchende ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies hat zur Folge, dass der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis verliert. An dessen Stelle tritt dann eine angemessene Entschädigung, die aber nicht 100% betragen darf.


LG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - Az: 2/2 O 114/09

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