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Hitler-Gruß als Reisemangel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Während eines Ägypten-Aufenthalts wurde von Animateuren zwei Tage vor Abreise der Kläger eine Hotelaufführung zum Thema Grüße verschiedener Völker geboten.

Die Animateure hatten hierbei den linken Arm gehoben und laut "Heil" gerufen. Dazu marschierten sie im Stechschritt aufeinander zu.

Die Folge:

Stille im Zuschauerraum und ein Gefühl des Unwohlseins bei den Klägern - sie fühlten sich beleidigt und klagten schließlich auf Schadenersatz.

Wesentliches Element des Urlaubs ist es, sich als Gast wohlzufühlen und gastfreundlich behandelt zu werden. Da die Kläger aber hier das Gefühl bekamen, als Deutsche nicht willkommen zu sein, lag nach Ansicht des Gerichts ein Reisemangel vor. Daher kam eine Entschädigung in Frage.

Schadensersatz kam indes nicht in Frage. Schließlich fand die Aufführung erst zwei Tage vor Abreise statt und war nicht so gravierend, dass der gesamte Urlaub als vertan zu betrachten war.

Entsprechend niedrig fiel die Entschädigung dann aus: 34,35 Euro.


AG München, 10.06.2010 - Az: 281 C 28813/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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