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Reisemangel, wenn das Wasser mit dem Laster kommt?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar ist bei südlichen Urlaubszielen mit kleineren Beeinträchtigungen der Wasserversorgung zu rechnen, sodass für solche Fälle keine Minderung angesetzt werden kann. Sofern aber die gesamte Reisedauer hinweg kein fließendes Wasser zur Verfügung steht und die Versorgung nur über Tankwagen erfolgt, so liegt ein Reisemangel vor. Die Urlauber können daher in einem solchen Fall den Reisepreis um 20 % mindern.


AG München, 22.08.1979 - Az: 2 C 295/79


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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