Wird vor Reisebeginn ein vom Veranstalter angebotenes Ersatzquartier vom Reisenden angenommen - etwa weil das eigentlich gebuchte Hotel noch nicht fertig ist-, so ist dies eine einvernehmliche Vertragsänderung. Einen Reisemangel kann man dann später wegen des geänderten Hotels nicht mehr geltend machen. Bei der Stellung einer Ersatzunterkunft muss jedoch das Angebot
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AG Kleve - Az: 28 C 318/98
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