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Bei Ersatzunterkunft darf kein Zeitdruck entstehen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird vor Reisebeginn ein vom Veranstalter angebotenes Ersatzquartier vom Reisenden angenommen - etwa weil das eigentlich gebuchte Hotel noch nicht fertig ist-, so ist dies eine einvernehmliche Vertragsänderung. Einen Reisemangel kann man dann später wegen des geänderten Hotels nicht mehr geltend machen. Bei der Stellung einer Ersatzunterkunft muss jedoch das Angebot

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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