Sollen am letzten Tag vor Fristablauf (4 Wochen nach vertraglichem Reiseende) noch Reisemängel per Fax angezeigt werden, so muß das Fax zu den üblichen Geschäftzeiten des Veranstalters eingehen.
Im zu entscheidenden Fall ging das Fax erst 15 Minuten nach Ende der üblichen
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LG Hamburg, 04.10.1996 - Az: 313 S 128/96
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