Eine Reisepreisminderung wegen verspäteter Rückkehr scheidet jedenfalls dann nicht aus, wenn die zusätzliche Reisezeit in diversen Flugzeugen auf einer anderen Rückflug-Route bzw. auf Flughäfen verbracht werden muss.
AG Königstein, 26.03.2001 - Az: 21 C 1585/00 (12)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.