Eine Reisepreisminderung wegen verspäteter Rückkehr scheidet jedenfalls dann nicht aus, wenn die zusätzliche Reisezeit in diversen Flugzeugen auf einer anderen Rückflug-Route bzw. auf Flughäfen verbracht werden muss.
AG Königstein, 26.03.2001 - Az: 21 C 1585/00 (12)
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