Die einmonatige Ausschlussfrist (§ 6 51g BGB) für die Anmeldung von Ansprüchen wegen Reisemängeln beim Reiseveranstalter wird auch dann gewahrt, wenn ein Fax schreiben, mit dem die Ansprüche geltend gemacht werden, am letzten Tag der Frist um 17:40 nach Büroschluss bei dem Reiseveranstalter eingeht.
LG Düsseldorf, 30.12.1999 - Az: 22 S 62/99
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


