Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.777 Anfragen

Bei Plastikarmband 5% weniger

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Muss der Reisende bei einer All - inclusive - Reise ein nicht abnehmbares Plastikarmband tragen, weil er sonst an den Mahlzeiten nicht teilnehmen könnte, kann er den Reisepreis um 5% mindern. Dieses Recht entfällt nicht, wenn im Katalog lediglich folgender Hinweis steht: „Als Berechtigungs/Identifizierungshinweis ist in den meisten Hotels immer ein Armbändchen zu tragen“. Aus diesem Hinweis kann der Reisende nämlich weder entnehmen, ob die Tragepflicht auch in dem von ihm gebuchten Hotel besteht, noch geht daraus hervor, dass das Armband nicht abgenommen werdeen kann.


LG Frankfurt/Main, 19.08.1999 - Az: 2/24 S 341/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant