Bei einem reinem Reisevermittlungsvertrag gehört die Unterrichtung über Pass- und Visumserfordernisse nicht zur Beratung bei der Auswahl einer Reise. Dies gehört vielmehr zur Durchführung der Reise, die zu dem mit dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrag zählt.
LG Baden-Baden, 07.11.2008 - Az: 1 S 28/08
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