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Rücktritt, wenn die Reise vorverlegt wird?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Reise unerwartet durch den Veranstalter vorverlegt, so ist die Vertragsgrundlage berührt und berechtigt den Reisenden zum kostenfreien Rücktritt, wobei bereits eine Vorverlegung um einen Tag nicht zumutbar ist.


LG München I, 12.01.2004 - Az: 6 S 12501/03

Vorgehend: AG München, 19.05.2003 - Az: 272 C 6400/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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