Wird eine Reise unerwartet durch den Veranstalter vorverlegt, so ist die Vertragsgrundlage berührt und berechtigt den Reisenden zum kostenfreien Rücktritt, wobei bereits eine Vorverlegung um einen Tag nicht zumutbar ist.
LG München I, 12.01.2004 - Az: 6 S 12501/03
Vorgehend: AG München, 19.05.2003 - Az: 272 C 6400/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller