Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.764 Anfragen

Reiserücktritt bei schwerer Erkrankung eines Angehörigen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Um die Kosten eines Reiserücktrittes von der Reiserücktrittversicherung erstattet zu bekommen, wenn ein Angehöriger unerwartet schwer erkrankt, ist der Urlaub umgehend zu stornieren. Die Versicherung muss nur dann bezahlen, wenn ohne schuldhaftes Verzögern storniert wird.

Im vorliegenden Fall lag bereits seit geraumer Zeit eine schwere Erkrankung des 73 Jahre alten Vaters der Klägerin vor. Die Klägerin trat jedoch erst nach 1 ½ Monaten von der Reise zurück, als unerwartete Komplikationen auftraten.

Mit Komplikationen hätte man jedoch gerade in Ansehung des Alters des Patienten rechnen müssen.

Es lag nach Ansicht des Gerichts daher ein fahrlässiges Handeln vor, da die Erkrankung nicht sofort angezeigt wurde.


AG München, 05.05.2003 - Az: 261 C 35677/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG