Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.384 Anfragen

Reiserücktritt bei schwerer Erkrankung eines Angehörigen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Um die Kosten eines Reiserücktrittes von der Reiserücktrittversicherung erstattet zu bekommen, wenn ein Angehöriger unerwartet schwer erkrankt, ist der Urlaub umgehend zu stornieren. Die Versicherung muss nur dann bezahlen, wenn ohne schuldhaftes Verzögern storniert wird.

Im vorliegenden Fall lag bereits seit geraumer Zeit eine schwere Erkrankung des 73 Jahre alten Vaters der Klägerin vor. Die Klägerin trat jedoch erst nach 1 ½ Monaten von der Reise zurück, als unerwartete Komplikationen auftraten.

Mit Komplikationen hätte man jedoch gerade in Ansehung des Alters des Patienten rechnen müssen.

Es lag nach Ansicht des Gerichts daher ein fahrlässiges Handeln vor, da die Erkrankung nicht sofort angezeigt wurde.


AG München, 05.05.2003 - Az: 261 C 35677/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn