Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.469 Anfragen

Komfortzimmer mit 8,5m²?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Komfortzimmer ist mit 2,3 m x 3,7 m (also 8,5 m²) zu klein und berechtigt zu einer Reisepreisminderung wegen geringer Zimmergröße. Der Reisepreis kann in einem solchen Fall um 35% gemindert werden.

Ein Komfortzimmer muss mindestens eine Sitzgelegenheit, einen Nachtschrank pro Person sowie einen ausreichend geräumigen Kleiderschrank enthalten.

Wird ein „Gala-Dinner mit Musik und Tanz“ in einem umfunktionierten Barraum serviert, der gleichzeitig als Durchgangsraum für die Kellner dient, und das Programm nur per Video übertragen, so rechtfertigt dies eine Minderung des Gesamtreisepreises von 15 %.


AG Kiel, 04.07.2000 - Az: 114 C 50/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg