Im vorliegenden Fall war ein Wellness-Wochenende gebucht worden. Vor Ort war die Überraschung groß, als sich herausstellte, dass in dem bereitgestellten Zimmer vorher stark geraucht wurde. Dies muss vom Gast nicht hingenommen werden, sofern kein Raucherzimmer vereinbart wurde.
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AG Meldorf, 29.03.2011 - Az: 81 C 15/11
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