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Bettwanzen - nicht im Fünf-Sterne-Hotel!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall waren in einem Fünf-Sterne-Hotel in Ägypten in größeren Mengen Bettwanzen aufgetreten, so dass die Reise mit erheblichen Mängeln behaftet war. Die Ehefrau des Reisenden verspürte bereits am zweiten Tag starken Juckreiz, in den folgenden Nächten kamen Ekzeme und Schwellungen am ganzen Körper hinzu. Trotz des Einwands des Veranstalters, dass sich keinem anderen Zimmer Wanzen finden ließen, stand nach Zeugenaussagen zweifelsfrei fest, dass sich die Bettwanzen in der Matratze der Reisenden entfalten konnten.
Der Veranstalter wurde daher zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises und zur Zahlung von 1.500 EUR Schmerzensgeld an die von den Wanzen erheblich verletzte Ehefrau verurteilt. Obwohl der Ehemann nicht selbst von den Wanzen gebissen worden war, wurde auch ihm ein Teil des Schadenersatzes zugesprochen, da er habe sich um seine verletzte Frau kümmern musste, statt den Ägyptenaufenthalt genießen zu können.
AG Frankfurt/Main, 13.12.2007 - Az: 30 C 3745/06-24
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