Ist ein Baumangel für einen Unfall ursächlich, so haftet der Hauseigentümer oder sonstige Verantwortliche für eintretende Schäden. Vorliegend wies die Mauerbrüstung nicht die baurechtlich vorgesehenen Simshöhe von 80 cm auf. Dieses wurde vom Gericht als unfallursächlich angesehen,
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KG, 11.12.2003 - Az: 10 U 103/01
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