Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.062 Anfragen
Anspruch auf eigenen Hotelwechsel?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Pauschalurlauber können bei Unzufriedenheit nicht selbständig das Hotel wechseln. Hierbei entstehende Kosten sind von den Reisenden selbst zu tragen. Ein anderes gilt nur dann, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise belegbar ist.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.