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Anspruch auf eigenen Hotelwechsel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Pauschalurlauber können bei Unzufriedenheit nicht selbständig das Hotel wechseln. Hierbei entstehende Kosten sind von den Reisenden selbst zu tragen. Ein anderes gilt nur dann, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise belegbar ist.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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