Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.891 Anfragen

Wenn das Hotelzimmer zu klein ist...

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein nur 9 qm großes Doppelzimmer stellt einen Reisemangel dar.

Nach Ansicht des Gerichts muss ein Zimmer ohne Bad mindestens 12 qm groß sein und eine Mindestmöblierung aufweisen (Tisch und Nachttisch).

Ein Doppelbett muß mindestens 1,40 m breit sein - die vorliegende Breite von 1,20 m war zu wenig.

Insgesamt war eine Minderung von 35% für angemessen gehalten worden.


AG Bad Homburg, 16.09.1994 - Az: 2 C 4549/93 - 21/4

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.891 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.
Verifizierter Mandant