Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.698 Anfragen

Frühstück mit 20 Minuten Wartezeit?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer 20 Minuten auf sein Frühstück warten muss, darf nicht zur Selbsthilfe greifen und woanders essen gehen.

Es handelt sich bei einer derartigen Wartezeit um eine bloße Unannehmlichkeit und nicht um einen Reisemangel. Daher kann in einem solchen Fall auch keine Minderung des Reisepreises vorgenommen werden.


AG Frankfurt/Main, 20.06.1985 - Az: 30 C 842/85-45

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.698 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg