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Informationspflicht bei Hurrikan
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Erheblichkeitsschwelle der erheblichen Gefährdung durch höhere Gewalt liegt bei 25% . Auch wenn mit Eintritt des schädigenden Ereignisses mit erheblicher und nicht erst überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist, steht dem Reisenden ein Kündigungsrecht zu.
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