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Verspätung wegen Vogelschlags und die Darlegungs- und Beweislast

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist es zu einer Verspätung wegen Vogelschlags gekommen, weil der Anschlussflug aufgrund der resultierenden Beschädigung nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnte, so muss die Fluggesellschaft substantiiert darlegen, welche außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

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AG Frankfurt/Main, 26.05.2014 - Az: 29 C 814/14 (44)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal