Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden eine Ferienwohnung in der Nähe Hamburgs gemietet, die von Obstgärten umgeben war. Die Reisenden nahmen daher an, es würde sich um geruhsame Ferien handeln. Doch die Obstbauern verwendeten in unmittelbarer Nähe des Ferienhauses automatische Schußgeräte, die alle 3-5 Minuten aktiviert werden, um Vögel fernzuhalten. Die
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AG Berlin-Schöneberg - Az: 10 C 55/97
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