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Flug nicht angetreten - Steuern und Gebühren zurück!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Tritt ein Fluggast seinen Flug nicht an, so dass personengebundene Steuern und Gebühren nicht anfallen, so muss die Fluggesellschaft diese dem Fluggast erstatten. Die entsprechenden Posten sind offen auszuweisen, damit der Kunde seinen Erstattungsanspruch ablesen kann.


LG Berlin, 28.04.2015 - Az: 116 O 175/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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