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Fluglinie kann Screen Scraping per AGB verbieten
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fluggesellschaften dürfen in ihren AGB regeln, dass Nutzung von Flugdaten in Buchungs-Portalen (Screen Scraping) untersagt ist. Denn die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ist dahin auszulegen, dass sie nicht auf eine Datenbank anwendbar ist, die weder durch das Urheberrecht noch durch das Schutzrecht sui generis nach dieser Richtlinie geschützt wird, so dass Art. 6 I, Art. 8 und Art. 15 der Richtlinie es dem Hersteller einer solchen Datenbank unbeschadet des anwendbaren nationalen Rechts nicht verwehren, vertragliche Beschränkungen für ihre Benutzung durch Dritte festzulegen.
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