Das Amtsgericht Hannover hat die Klage eines Ehepaares auf
Entschädigung von 800 € wegen einer Flugreiseverspätung zurückgewiesen.
Die Kläger wollten am 3.3.2013 mit der Beklagten, einem hannoverschen Flugreiseunternehmen, von Lanzarote nach Stuttgart fliegen, es kam zu einer 22-stündigen
Verspätung.
Das für den Rückflug vorgesehen Flugzeug konnte wetterbedingt wegen nicht um 10.55 Uhr in Arecife landen, sondern musste nach Fuerteventura ausweichen. Der Pilot brach die Landung nach drei Versuchen, wegen extrem starker Winde und Böen, ab.
Nach Einholung eines Gutachtens zur Wetterlage hat das Gericht festgestellt, dass „der verantwortliche Pilot die einzig vernünftige und gebotene Entscheidung aufgrund der vorgefundenen Wetterverhältnisse beim Landeanflug getroffen hat, nämlich die Landeversuche abzubrechen." Aufgrund des zu starken Rückenwinds waren die flugzeugbedingten Betriebsgrenzen des Flugzeugs überschritten.
Aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände hat die Beklagte die Flugverspätung nicht zu vertreten und damit auch keine Einstandspflicht.