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Ankunftsverspätung und der Ausgleichsanspruch

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für Ausgleichsansprüche nach der EGVO 261/2004 kommt es alleine auf die "Ankunftsverspätung", nicht jedoch auf eine "relevante Abflugverspätung" an. Nicht erforderlich ist die Vorlage einer bestätigten Buchung, vielmehr genügt die Darlegung, dass eine bestätigte Buchung existiert und der Flug gemäss den Daten wahrgenommen wurde.

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AG Frankfurt/Main, 06.12.2012 - Az: 31 C 2553/12

ECLI:DE:AGFFM:2012:1206.31C2553.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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