Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.894 Anfragen
Lufthansa darf nicht auf Dritt-AGB verweisen!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist unzulässig, wenn die Lufthansa im Rahmen des Angebotes von Flügen über ihr Internetportal, die von Tochtergesellschaften durchgeführt werden, einseitig und für den Buchenden mitunter nachteilig auf Dritt-AGB zu verweisen, wenn der erstmalige Hinweis mit der Buchungsbestätigung erfolgt.
Dies ist nämlich eine eindeutige Irreführung über wesentliche Vertragsbestandteile, die einseitige Veränderung der Vertragsgrundlage nach Buchungsabschluss ist klar rechtswidrig.
LG Köln, 17.10.2013 - Az: 81 O 81/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos