Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.780 Anfragen
Technischer Defekt ist kein außergewöhnlicher Umstand
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Flug i.S.d. VO 261/2004/EG ist nicht gleichbedeutend mit der Flugreise, so dass bei Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs aufgrund einer Abflugverspätung die jeweilig einzelnen Luftbeförderungssegmente als Flug gemäss der VO 261/2004/EG anzusehen sind.
Ein technischer Defekt ist nicht als außergewöhnlicher Umstand gemäss Art. 5 III VO 261/2004/EG zu qualifizieren, da dieser zum typischen Betriebsrisiko des Luftfahrtunternehmens gehört.
AG Frankfurt/Main, 02.12.2011 - Az: 32 C 1932/11 72
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain