Fluggesellschaften sind teilweise sehr kreativ bei der Darstellung von außergewöhnlichen Umständen. Verlangt ein Reisender eine Ausgleichszahlung wird plötzlich alles mögliche zum außergewöhnlichen Umstand. Das AG Frankfurt kassierte vorliegend die Begründung einer Fluggesellschaft für eine Verspätung.
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AG Frankfurt/Main, 20.05.2011 - Az: 31 C 245/11 (16)
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