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Pilot krank - außergewöhnlicher Umstand?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggesellschaften sind teilweise sehr kreativ bei der Darstellung von außergewöhnlichen Umständen. Verlangt ein Reisender eine Ausgleichszahlung wird plötzlich alles mögliche zum außergewöhnlichen Umstand. Das AG Frankfurt kassierte vorliegend die Begründung einer Fluggesellschaft für eine Verspätung.

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AG Frankfurt/Main, 20.05.2011 - Az: 31 C 245/11 (16)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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