Verweigern Flugreisende trotz Aufforderung, ihre Plätze einzunehmen und sich anzuschnallen, ist der Kapitän berechtigt, sie aus dem Flugzeug zu verweisen. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn eine wiederholte Aufforderung ohne Erfolg bleibt.
Dies gilt auch in Fällen, in denen Passagiere sich aufgrund besonderer Umstände – etwa eines ungewöhnlichen Geruchs im Flugzeug – weigern, an Bord zu bleiben. Verängstigte Fluggäste dürfen zwar den Ausstieg verlangen, sie sind jedoch nicht berechtigt, den planmäßigen Transport anderer, startbereiter Passagiere zu behindern.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Ausschlusses besteht in solchen Fällen nicht. Nach den internationalen Luftverkehrsregeln ist der Kapitän befugt, zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an Bord alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen – einschließlich des Ausschlusses störender oder unkooperativer Reisender.