Im vorliegenden Fall begehrten die Kläger eine EU-Ausgleichszahlung, weil nach einer Wartezeit von 5 1/2 Stunden auf dem Rollfeld der Flug wegen starkem Schneefall gestrichen wurde.
Es kann jedoch nicht erwartet werden, dass Flüge bei jedem Wetter durchgeführt werden oder aber an einem benachbarten Flughafen Maschinen bereitgehalten werden, auf die bei Startschwierigkeiten ausgewichen werden kann.
Es kann jedoch nicht erwartet werden, dass Flüge bei jedem Wetter durchgeführt werden oder aber an einem benachbarten Flughafen Maschinen bereitgehalten werden, auf die bei Startschwierigkeiten ausgewichen werden kann.
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