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Keine Ausgleichszahlung bei Annullierung wegen Fluglotsenstreik

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Annullierung eines Fluges ausschließlich wegen eines Fluglotsenstreiks in Frankreich in dessen Folge nur die Hälfte der Flüge stattfinden können, ist ein außergewöhnlicher Umstand, so dass die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Ausgleichszahlung befreit ist.


AG Königs Wusterhausen, 31.01.2011 - Az: 4 C 308/10


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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