Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.172 Anfragen

Wenn das Enteisungsmittel fehlte …

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Reisender hat auch dann Anspruch auf Ausgleichsleistungen gem. Verordnung (EG) Nr. 26172004, wenn eine Verspätung durch fehlendes Enteisungsmittel auf dem Flughafen begründet wird.

Das Fluggerät technisch in einem flugbereiten Zustand zu halten, die die Beförderung der Fluggäste zum vereinbarten Zeitpunkt ermöglicht, liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Beklagten. Wenn sie diese Aufgabe - aus Kostengründen - an Dritte delegiert, muss sie sich deren Versagen vollumfänglich zurechnen lassen.

Wenn das Subunternehmen die erforderlichen Mengen von Enteisungsmitteln nicht frühzeitig bestellt und/oder bevorratet, unterliegt dies dem alleinigen Risiko des beauftragenden Luftfahrtunternehmens und stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Gesellschaft von der Ausgleichsleistungspflicht entbindet.


AG Königs Wusterhausen, 03.05.2011 - Az: 20 C 83/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant