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Technischer Defekt - Fluggesellschaft haftet für Ausfälle

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Fluggesellschaft haftet für Ausfälle, wenn diese durch technische Defekte verursacht wurden. Unerheblich ist hierbei, ob andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind oder nicht. Das Gericht teilte daher die Ansicht der Airline, sie müsse vorliegend nicht haften, da eine Beschädigung der Tragfläche ursächlich für die zweitätige Verspätung

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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