Eine Fluggesellschaft haftet für Ausfälle, wenn diese durch technische Defekte verursacht wurden. Unerheblich ist hierbei, ob andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind oder nicht. Das Gericht teilte daher die Ansicht der Airline, sie müsse vorliegend nicht haften, da eine Beschädigung der Tragfläche ursächlich für die zweitätige Verspätung
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testenHinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


