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23-stündige Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein gebuchter Flug eine Verspätung von 23 Stunden, so besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft, da die Verspätung weit über den mindestens erforderlichen drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt. In diesem Fall handelt es sich um eine wie eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung, wobei technische Defekte keine außergewöhnlichen Umstände, die einen solchen Ausgleichsanspruch ausschließen, darstellen. 


BGH, 18.02.2010 - Az: Xa ZR 106/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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