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23-stündige Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein gebuchter Flug eine Verspätung von 23 Stunden, so besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft, da die Verspätung weit über den mindestens erforderlichen drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt. In diesem Fall handelt es sich um eine wie eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung, wobei technische Defekte keine außergewöhnlichen Umstände, die einen solchen Ausgleichsanspruch ausschließen, darstellen. 


BGH, 18.02.2010 - Az: Xa ZR 106/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Erik, Oranienburg