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Annullierung wegen technischen Defekts - Ausgleichszahlung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ging die Annullierung eines Fluges nachweislich auf außergewöhnliche und unter Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen unvermeidliche Umstände zurück, so ist die Fluggesellschaft nicht zur zur Ausgleichszahlung wegen Annullierung verpflichtet. Technische Defekte scheiden nicht von vornherein als Entlastungsgrund aus, so dass eine Ausgleichszahlung in diesem Fall nicht zu zahlen ist.


LG Köln, 29.04.2008 - Az: 11 S 176/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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