Hat eine Fluggesellschaft einem Reisenden zunächst eine Mitnahme eines Musikinstruments als Handgepäck gestattet, diese aber auf dem Anschlußflug verweigert, so kann sich die Fluggesellschaft nicht auf ein Mitverschulden des Reisenden wegen mangelnder Verpackung berufen, wenn das Musikinstrument beschädigt wurde. Es wurde durch die Gestattung der Mitnahme als Handgepäck ein Vertrauenstatbestand geschaffen, daß die Mitnahme auch auf dem Anschlußflug gestattet werden würde.
OLG Celle, 22.01.2007 - Az: 11 U 246/06
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