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Gepäckverlust ist schriftlich zu melden!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Will ein Flugreisender Schadensersatz für verloren gegangenes Reisegepäck verlangen, so ist die Grundvoraussetzung für einen solchen Anspruch, dass der Verlust (schriftlich) gemeldet wurde. Andernfalls erlischt der Schadensersatzanspruch. Dieser Grundsatz gilt sowohl für komplette Gepäckstücke, als auch für abhandengekommene Einzelteile. Auch die Fristen, die sich aus dem Montrealer Übereinkommen ergeben, sind einzuhalten.

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Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen