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Rückflug in der Economy Class: Minderung des Reisepreises gerechtfertigt?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall wurde eine Pauschalurlauberin statt der Business Class in der Economy Class untergebracht und klagte daher auf Minderung.

Unstreitig wurde der Reisenden beim Rückflug kein Platz in der Business-Class bereitgestellt, obwohl ein solcher reserviert war und auch in Höhe von 300,00 € bezahlt war.

Der gezahlte Business Class-Zuschlag musste erstattet werden.

Da die Urlauberin mit Ihrem Partner fliegen wollte und dies aufgrund der unterschiedlichen Klassen nicht möglich war, war für den betreffenden Tag eine Minderung des Reisepreises möglich.

Hierbei war zu berücksichtigen, dass der Mangel sich nur auf einen Tag der Reise bezieht, nämlich auf die Rückreise. Damit muss der ursprüngliche Reisepreis (abzüglich der Versicherung und den Zuschlägen) anteilig auf den Rückreisetag reduziert werden.

Die Minderung wurde vom Gericht nach § 651 d BGB in Verbindung mit § 638 BGB bezüglich der Urlauberin auf 30,00 € und bezüglich des Partners auf 10,00 € geschätzt, was einer Minderung bei der Urlauberin von 10 bis 15 % und beim Partner von ca. 4 % des anteiligen Reisepreises entspricht.


AG Ludwigsburg, 12.05.2004 - Az: 1 C 329/04

ECLI:DE:AGLB:2004:0512.1C329.04.0A

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