Werden unter der Bezeichnung TAX auf dem Flugticket auch Sicherheitszuschläge ausgewiesen, so ist dies irreführend, da hierunter vom Verbraucher regelmäßig staatliche Abgaben verstanden werden, die von der Fluggesellschaft nicht beeinflusst werden können.
Dies ist jedoch bei den Sicherheitszuschlägen nicht der Fall. Vielmehr variieren diese je nach Gesellschaft stark.
Daher sind die Passagiere darüber aufzuklären, dass es sich bei dem Sicherheitszuschlag um einen variablen Kostenfaktor handelt.
LG Köln, 05.11.2002 - Az: 31 0 241/02
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