Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

TAX ist kein Sicherheitszuschlag

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden unter der Bezeichnung TAX auf dem Flugticket auch Sicherheitszuschläge ausgewiesen, so ist dies irreführend, da hierunter vom Verbraucher regelmäßig staatliche Abgaben verstanden werden, die von der Fluggesellschaft nicht beeinflusst werden können.

Dies ist jedoch bei den Sicherheitszuschlägen nicht der Fall. Vielmehr variieren diese je nach Gesellschaft stark.

Daher sind die Passagiere darüber aufzuklären, dass es sich bei dem Sicherheitszuschlag um einen variablen Kostenfaktor handelt.


LG Köln, 05.11.2002 - Az: 31 0 241/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard