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Preisangabe für Ferienimmobilien muss Endreinigung enthalten!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Gesamtpreis bei der Vermietung einer Ferienimmobilie muss gem. § 1 I S.1 PAngV alle Nebenkosten und damit auch die Preise für Bettwäsche und Endreinigung enthalten, wenn diese Leistungen nicht optional sind.

Bei einer Mietdauer von nur einem Tag errechnen sich die Kosten aus dem entsprechenden Tagessatz zuzüglich der Kosten der Endreinigung. Dieser Endpreis ist auch anzugeben.


OLG Braunschweig, 08.04.2015 - Az: 2 U 50/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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