Bei einer im Internet geschalteten Blickfangwerbung auf der eigenen Webseite muss der Busreiseveranstalter als bestimmten Reisepreis den Endpreis nennen. Kommen noch Servicepauschalen (vorliegend 1,50 € für nationale bzw. 3,00 € für internationale Reisen) hinzu, so handelt es sich nicht um den Endpreis. Der Abdruck in kleiner Schrift unter einem Sternchenverweis genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht.
LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - Az: 3/06 O 33/11
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