Bei einer im Internet geschalteten Blickfangwerbung auf der eigenen Webseite muss der Busreiseveranstalter als bestimmten Reisepreis den Endpreis nennen. Kommen noch Servicepauschalen (vorliegend 1,50 € für nationale bzw. 3,00 € für internationale Reisen) hinzu, so handelt es sich nicht um den Endpreis. Der Abdruck in kleiner Schrift unter einem Sternchenverweis genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht.