Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.772 Anfragen

Sturz im Linienbus

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fahrgäste eines Linienbusses sind verpflichtet, selbst dafür sorgen, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Der Fahrer kann darauf vertrauen, dass die Fahrgäste dem auch nachkommen - auch beim Anfahren. Ein anderes gilt nur dann, wenn sich die besondere Hilfsbedürftigkeit des Fahrgastes dem Fahrer aufdrängen musste.

Sofern keinerlei Anhaltspunkte für eine sonstige Ursache eines Sturzes vorliegen und auch andere Fahrgäste nicht gestürzt sind, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Sturz jedenfalls weit überwiegend auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist. Der Fahrgast muss diesen Anscheinsbeweis daher zunächst entkräften. Andernfalls tritt die Betriebsgefahr des Busbetreibers vollständig zurück.


OLG Bremen, 09.05.2011 - Az: 3 U 19/10

ECLI: DE:OLGHB:2011:0509.3U19.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant