Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.888 Anfragen
Ordnungshaft gegen Kindesvater bei Vorenthalten des Kindes
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Mit dem Erlass einer die Herausgabe eines Kindes an dessen Amtsvormund anordnenden einstweiligen Anordnung, derer es zur Abwendung einer konkreten Kindeswohlgefährdung dringend bedarf, verstößt ein zuvor als befangen abgelehnter Familienrichter nicht gegen das Handlungsverbot des § 47 Abs. 1 ZPO i.V. mit § 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG, sodass ein wirksamer Herausgabetitel auch dann vorliegt, wenn dem Ablehnungsgesuch später stattgegeben wird.
Die unmittelbare Anordnung einer Ordnungshaft von drei Monaten gegen einen Elternteil, dem das Sorgerecht für sein Kind gemäß § 1666 BGB entzogen wurde und der das Kind dem Amtsvormund unter Zuwiderhandlung gegen einen wirksamen Herausgabetitel widerrechtlich über einen langen Zeitraum vorenthält, indem er mit dem Kind „im Untergrund“ lebt, ist nicht ermessensfehlerhaft.
OLG Bremen, 20.02.2025 - Az: 5 UF 132/24
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.