Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.809 Anfragen

Anreise zum Skiurlaub: Vorsicht Geldbuße!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer auf dem Weg in den Alpenskiort bei Verkehrssünden ertappt wird, muss oftmals tief ins Portemonnaie greifen - und das, obwohl der Skiurlaub selbst meist schon kostspielig genug ist!

Ganz allgemein ist zu beachten, dass es schon dann verhältnismäßig teuer wird, wenn der Winterurlauber die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um bis zu 20 Stundenkilometer überschreitet oder auf Bergstraßen trotz entsprechender Pflicht keine Schneeketten aufzieht.

Nachstehend ein kurzer Überblick über die größten Fallen:

Österreich:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 Stundenkilometer: ab 21 Euro

Überholen bei ungenügender Sicht (Nebel, dichtes Schneetreiben): mindestens 36 Euro

Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 36 Euro

Frankreich:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 Stundenkilometer: ab 90 Euro

Fahren ohne Abblendlicht trotz Schneefalls: ab 68 Euro

Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 35 Euro

Schweiz:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 Stundenkilometer: 250 Schweizer Franken (165 Euro)

Fahrzeug durch laufenden Motor vorwärmen: 60 Franken (40 Euro)

Verdecken von Schildern und Beleuchtungen durch Wintergepäck: 60 Franken (40 Euro)

Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: 105 Franken (70 Euro)

Italien:

Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 Stundenkilometer: mindestens rund 140 Euro

Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab rund 70 Euro
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 26.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Die Bußgelder variieren stark: In Österreich starten sie ab 36 Euro, in Frankreich ab 35 Euro, in Italien ab circa 70 Euro und in der Schweiz fallen etwa 70 Euro (105 Franken) an.
Neben hohen Bußgeldern für Geschwindigkeitsverstöße ist das Vorwärmen des Fahrzeugs bei laufendem Motor (40 Euro / 60 Franken) sowie das Verdecken von Schildern oder Beleuchtung durch Wintergepäck (40 Euro / 60 Franken) bußgeldbewehrt.
Die Kosten unterscheiden sich erheblich: Österreich beginnt ab 21 Euro, Frankreich ab 90 Euro, Italien liegt bei mindestens rund 140 Euro und die Schweiz verlangt 165 Euro (250 Franken).
Patrizia KleinHont Péter HetényiTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen