Dem Reiserecht ist im
Bürgerlichen Gesetzbuch aufgrund seiner großen praktischen Bedeutung ein eigenes Kapitel eingeräumt. Denn allzu häufig kommt es vor, dass die gebuchte
Reise weder den eigenen Vorstellungen, noch – und hierauf kommt es im Rahmen eines Rechtsstreits an – den Beschreibungen des
Reiseveranstalters im
Katalog oder den Zusicherungen im
Reisebüro entspricht: 4-Sterne-Hotels entpuppen sich als renovierungsbedürftige Herbergen, der Strand ist nicht – wie angekündigt – unweit des Hotels, sondern erfordert eine halbtägige Anreise, die Bauarbeiten auf dem angrenzenden Grundstück rauben dem Urlauber den morgendlichen Schlaf.
Kurz gesagt: Die Urlaubsfreude ist dahin. Um finanzielle Kompensation für die entgangene Urlaubsfreude oder auch für tatsächlich angefallene Zusatzkosten – etwa durch Hotelwechsel – zu erlangen, erfordert es meist eines guten Durchhaltevermögens sowie fachkundiger rechtlicher Beratung. Denn aufgrund der Vielzahl der eingehenden Beschwerden unterhalten Reiseveranstalter in der Regel eigene Abteilungen, die darauf spezialisiert sind, geltend gemachten Ansprüchen juristisch fundiert entgegenzutreten.
Um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich durchgesetzt werden können, bietet sich der Abschluss einer Rechtschutzversicherung an. Die Rechtschutzversicherung übernimmt bei entsprechender Vereinbarung die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, unabhängig von dessen Ausgang.
Zudem bieten Rechtschutzversicherungen auch Versicherungsschutz bereits für außergerichtliche Auseinandersetzungen an.
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